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Gesamtuniversitäre Preise

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Dr. André Reinelt

Charakterisierung des Preises

Der Preis der Stadt Bayreuth wird jährlich an maximal drei Kandidatinnen und Kandidaten aus unterschiedlichen Fakultäten der Universität Bayreuth für herausragende Dissertationen vergeben.

Würdigung der Leistung

Dr. André Reinelt wird mit dem Preis der Stadt Bayreuth für seine herausragende Promotionsleistung ausgezeichnet.

Dr. André Reinelt

Er hat sich in seiner unlängst im Nomos Verlag als Buch erschienenen Dissertationsarbeit mit dem Thema „Soziale Inklusion. Der allgemeine Gleichheitssatz als Zugangsregel im Vertragsrecht“ mit den Konstellationen befasst, die dem Stadionverbotsbeschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE 148, 267) und anderen nicht vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz erfassten Fällen zugrunde liegen, in denen ein privatrechtlicher Akteur seine (Dienst-)Leistungen grundsätzlich an alle bereitstellt, aber den Zugang gegenüber bestimmten Personen verweigert. Reinelt entwickelt am Beispiel der Stadionverbote ein Analysemodell, das den sozialen Konflikt beschreibt, um im nächsten Schritt die Horizontalwirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes erklären und anwenden zu können.

Der Betreuer der Dissertation, Prof. Dr. Michael Grünberger (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Technikrecht, Universität Bayreuth), stuft die Arbeit als „methodisch ganz besonders herausragend“ ein. Er konstatiert, dass die Arbeit André Reinelt als modernen Rechtstheoretiker ausweist, der auf Grundlage besonders sorgfältig rezipierter interdisziplinärer (insbesondere soziologischer) Theorieangebote einen eigenständigen Beitrag zur Arbeit an der Weiterentwicklung soziologischer Jurisprudenz und responsiv-multidisziplinärer Rechtstheorie leistet. Der Ansatz zeigt, laut Grünberger, dass Rechtstheorie Rechtsdogmatik nicht nur nicht vernachlässigen darf, sondern – im Gegenteil – gute Rechtsdogmatik zum Ausgangspunkt nimmt und diese mit rechtstheoretischen Methoden produktiv irritieren kann (wissenschaftliche Rechtsdogmatik). Prof. Grünberger bezeichnet die Arbeit deshalb als „aufklärerisch im besten Sinn des Wortes“. Ganz besonders beeindruckt zeigt er sich davon, dass sich Reinelt der Herausforderungen des von ihm gewählten methodischen Zugangs durchweg bewusst ist, sie immer reflektiert und die damit verbundene Mühe eines wirklich ernsten interdisziplinären Zugangs auf sich genommen hat. Die Arbeit zeigt, so Grünberger, welches kreative Potential die interdisziplinäre Tiefenanalyse eines konkreten Falls hat – und kann dadurch begründen, dass und warum der Stadionverbotsfall eine Zäsur bilden sollte. Sie steht mit ihrem genuin interdisziplinären Zugang und ihrer zugleich starken disziplinären Verankerung geradezu beispielhaft für die Universität Bayreuth. Die Arbeit deckt mit der Rechtswissenschaft (dort der Rechtsdogmatik und Rechtstheorie), der Soziologie und – als Referenzthema – dem Sport drei an der Universität Bayreuth vertretene Gebiete auf einzigartige Weise ab und zeigt eindrucksvoll, dass gelungene Interdisziplinarität konkrete Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Menschen haben kann.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass es Dr. Reinelt gelingt, Instrumente und Methoden für die Inklusion von Menschen in soziale Systeme zu generieren, was eine wichtige Aufgabe des Rechts darstellt.

Wichtigste Stationen des Lebenslaufes

André Reinelt wurde 1993 in Braunschweig geboren. Von Oktober 2012 bis März 2018 studierte er Rechtswissenschaft mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth und schloss hier von September 2018 bis März 2022 ein Promotionsstudium an. Seine Dissertation zum Thema „Soziale Inklusion.Der allgemeine Gleichheitssatz als Zugangsregel im Vertragsrecht“ wurde mit summa cum laude bewertet. Seit Juni 2022 ist Dr. Reinelt als Referendar am Oberlandesgericht in Braunschweig. Aktuell ist er als Justizassistent am Landesgericht Braunschweig tätig.

Begleitend zu Ausbildung und Berufstätigkeit findet André Reinelt auch immer Zeit für ehrenamtliches Engagement im sozialen, sportlichen aber auch fachnahen Bereich. Hier sei exemplarisch seine Tätigkeit als Mitbegründer der „Bayreuther Zeitschrift für Rechtswissenschaft (BayZR)“ genannt.


Verantwortlich für die Redaktion: Onlineredaktion

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